Aber nicht nur diese Malve steht in Büte, auch Phlox, Rittersporn, das Mädchenauge oder der Frauenmantel, wie man in den folgenden Impressionen sehen kann.
Einen stürmischen Tag hingegen mußte unser rottblättriger Fächerahorn letzten Samstag erleben. Doch das Spiel der Blätter im Wind ist faszinierend zu beobachten.
Und der stürmische Tag hat natürlich auch die Windräder hinter unserem Garten fleißig angetrieben.
Technical credits:
Die drei Clips oben entstanden mit der Sony HVR-HD1000E und wurden (wegen der Zeiten des Ausrenders und des Hochladens auf meinen YouTube-Kanal) in einem kleineren Format gerendert.

Randnotizen
Wenn das keine Werbung ist ...


Denn wenn der Empfänger nicht um die Zusendung von Informationsmaterial gebeten hat oder diese sogar ausdrücklich untersagt – etwa durch einen Aufkleber "Keine Werbung" auf dem Briefkasten – so ist die unverlangte Werbung rechtswidrig. Seit 2004 enthält das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) einen eigenen Paragraphen, der sich mit unzulässiger Werbung beschäftigt. Und nach § 7 UWG ist jede unerwünschte Werbung (gleich, ob als Postwurfsendung, Telefonanruf, E-Mail oder Telefax) eine unzumutbare Belästigung und es besteht ein gerichtlich durchsetzbarer Unterlassungsanspruch.
Tweet